EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Umsetzung und digitale Prozesse im Fokus

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie steht im Zentrum aktueller Reformbestrebungen. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz präsentierte Referentenentwurf wird vom Bankenfachverband unterstützt, der jedoch eine vollständige Eins-zu-eins-Umsetzung in deutsches Recht fordert. Ziel ist es, Abweichungen zu vermeiden, die die angestrebte Vereinheitlichung des europäischen Kreditmarkts und die Praxistauglichkeit der Richtlinie beeinträchtigen könnten.

ZENTRALE Überblick

  • Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform soll digitale Kreditprozesse fördern
  • Forderung nach gesetzlicher Aufwertung digitaler Identifizierungsverfahren
  • Widerrufsrecht für Verbraucherkredite soll auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt werden

Hintergrund und Position des Bankenfachverbands

Der Bankenfachverband begrüßt die Initiative zur Abschaffung der klassischen Schriftform beim Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen. Die Umstellung auf eine digitalfreundliche Textform gilt als wichtiger Schritt zur Modernisierung des Kreditmarkts.

Digitalisierung und Flexibilität bestimmen bereits viele Konsum- und Finanzentscheidungen: Verbraucher können Autos, Möbel und Wertpapiere digital erwerben, während für Verbraucherkredite bislang weiterhin eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist.

Der Verband weist darauf hin, dass im Verbraucherkreditrecht wirksame Instrumente zum Übereilungsschutz bereits existieren und die Textform nicht nur zeitgemäß, sondern auch sicher ist. Der Geschäftsführer Jens Loa hebt die Notwendigkeit hervor, dass digitale Geschäftsprozesse durch den Schritt zur Textform erleichtert werden.

Digitalisierung und Identifikation beim Kreditabschluss

Die Einführung der digitalen Textform ist ein Modernisierungselement, reicht aber nach Einschätzung des Bankenfachverbandes allein nicht aus. Für eine wirklich medienbruchfreie und unkomplizierte digitale Abwicklung beim Kreditabschluss wird eine gesetzliche Aufwertung digitaler Identifizierungsverfahren gefordert. Nur so können Kundenanmeldung und -annahme nahtlos digital gestaltet werden und den Anforderungen eines modernen Finanzsektors entsprechen.

Anpassung des Widerrufsrechts

Der Entwurf sieht die Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbraucherdarlehen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss vor. Diese Maßnahme bringt das Widerrufsrecht in Einklang mit anderen Verbraucherverträgen und schafft zusätzliche Rechts- und Vertragssicherheit. Der Verband argumentiert, dass ein Übereilungsschutz über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht notwendig ist, da die ursprüngliche Schutzfunktion längst erfüllt wird.

Bedeutung für den Kreditmarkt

Die Regulierung erfolgt in einem Kontext umfassender Transformationsprozesse im Finanzsektor. Ein digital ausgerichteter Rechtsrahmen wird dabei nicht nur als regulatorisch notwendig, sondern auch als volkswirtschaftlich sinnvoll und förderlich für Innovation und Verbraucherfreundlichkeit angesehen.

Weiterführende Informationen:

Team Finanzen
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